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Sei es im flotten Galopp oder im gemächlichen Schritt,
Aus- und Wanderritte in einer reizvollen Landschaft gehören zu den
besonderen Naturerlebnissen. Mit einem dichten und für Reiter wenig
eingeschränkten Wegenetz bietet Ihnen das Reiterland Hessen die besten
Voraussetzungen, auch wenn die Freiheit im Sattel nicht grenzenlos ist.
Zum Schutz von Natur, Landschaft und in Rücksichtnahme anderer
Nutzergruppen regeln Bundes- und Landesgesetze das Reiten in Wald und
Flur. Das gilt es im Reiterland Hessen zu beachten:
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Das Reiten ist nur auf Straßen und festen Wegen von
mindestens zwei Metern Breite erlaubt.
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Zu den festen Wegen zählen befestigte Wege, naturfeste
Wege und Erdwege in trockenem Zustand.
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Dort, wo vorhanden, dürfen auch Reitpfade genutzt
werden. Sie werden in Abstimmung mit dem Waldbesitzer angelegt, können
auch außerhalb von festen Wegen geführt werden und dürfen auch
schmaler als zwei Meter sein.
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In einzelnen
Regionen
  ist beim Reiten im Wald eine Kennzeichnung der
Pferde Pflicht.
Ein detailliertes Merkblatt zu den hessischen
Rechtsvorschriften für das Reiten in Wald und Flur sowie
„Nummernschilder“ zur Kennzeichnung können beim
Hessischen Reit- und
Fahrverband e.V. angefordert werden. Zu den regionalen Gegebenheiten
wenden Sie sich bitte an Ihre Gastgeber.
Das hessische Reitrecht setzt in besonderem Maße auf das
Verantwortungsbewusstsein und die Disziplin der Reiter. Darum bitten wir
Sie, sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen und sich gemäß
der "12 Gebote für das Reiten im Gelände" der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung e.V. (FN) zu verhalten.
Eine Übersicht der einzelnen Gesetzestexte
mit Erläuterungen
finden Sie hier
  
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