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Reiten in Wald und Flur

Sei es im flotten Galopp oder im gemächlichen Schritt, Aus- und Wanderritte in einer reizvollen Landschaft gehören zu den besonderen Naturerlebnissen. Mit einem dichten und für Reiter wenig eingeschränkten Wegenetz bietet Ihnen das Reiterland Hessen die besten Voraussetzungen, auch wenn die Freiheit im Sattel nicht grenzenlos ist. Zum Schutz von Natur, Landschaft und in Rücksichtnahme anderer Nutzergruppen regeln Bundes- und Landesgesetze das Reiten in Wald und Flur. Das gilt es im Reiterland Hessen zu beachten:

  • Das Reiten ist nur auf Straßen und festen Wegen von mindestens zwei Metern Breite erlaubt.

  • Zu den festen Wegen zählen befestigte Wege, naturfeste Wege und Erdwege in trockenem Zustand.

  • Dort, wo vorhanden, dürfen auch Reitpfade genutzt werden. Sie werden in Abstimmung mit dem Waldbesitzer angelegt, können auch außerhalb von festen Wegen geführt werden und dürfen auch schmaler als zwei Meter sein.

  • In einzelnen Regionen ist beim Reiten im Wald eine Kennzeichnung der Pferde Pflicht.

Ein detailliertes Merkblatt zu den hessischen Rechtsvorschriften für das Reiten in Wald und Flur sowie „Nummernschilder“ zur Kennzeichnung können beim Hessischen Reit- und Fahrverband e.V. angefordert werden. Zu den regionalen Gegebenheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Gastgeber.

Das hessische Reitrecht setzt in besonderem Maße auf das Verantwortungsbewusstsein und die Disziplin der Reiter. Darum bitten wir Sie, sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen und sich gemäß der "12 Gebote für das Reiten im Gelände" der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zu verhalten.

Eine Übersicht der einzelnen Gesetzestexte mit Erläuterungen
finden Sie hier

 

 

ReiterInnen im Wald

Reitergruppe im Gelände

 

 

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